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DSGVO-Pflichten calendar_today Aktualisiert: 7. April 2026 schedule 6 Min. Lesezeit

DSGVO-Checkliste fuer KMU: Alles auf einen Blick

Sie wissen nicht, wo Sie mit der DSGVO anfangen sollen? Diese Checkliste gibt Ihnen einen schrittweisen Ueberblick ueber alles, was Sie als KMU regeln muessen.

summarize Kernaussagen
  • check_circle Sie muessen nicht alles auf einmal erledigen - beginnen Sie mit den Grundlagen und bauen Sie schrittweise aus
  • check_circle Die fuenf wichtigsten Schritte: Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklaerung, Auftragsverarbeitungsvertraege, Meldeverfahren bei Verletzungen und Betroffenenrechte
  • check_circle Die meisten KMU koennen die Grundlagen innerhalb von 2-4 Wochen regeln
  • check_circle Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess

Die Grundlagen in 5 Schritten

Sie muessen keinen Datenschutzanwalt beauftragen, um DSGVO-konform zu werden. Die meisten KMU koennen die Grundlagen selbst regeln, sobald sie wissen, was noetig ist. Hier die fuenf Schritte, nach Prioritaet geordnet.

Schritt 1: Verarbeitungsverzeichnis

Was: eine Uebersicht aller Taetigkeiten, bei denen Sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Warum: die Aufsichtsbehoerde kann dieses jederzeit anfordern. Es ist auch Ihre eigene Referenz - wenn Sie nicht wissen, welche Daten Sie verarbeiten, koennen Sie den Rest nicht richtig regeln.

Was pro Taetigkeit enthalten sein muss:

  • Der Zweck der Verarbeitung
  • Die Kategorien personenbezogener Daten
  • Die Kategorien betroffener Personen
  • Die Empfaenger der Daten
  • Die Aufbewahrungsfrist
  • Die Sicherheitsmassnahmen

Schritt 2: Datenschutzerklaerung

Was: ein Dokument, das Kunden, Website-Besuchern und Mitarbeitern erklaert, wie Sie deren personenbezogene Daten verarbeiten.

Warum: es ist Ihre gesetzliche Informationspflicht. Jede Person, deren Daten Sie verarbeiten, hat ein Recht auf diese Information.

Was Sie benoetigen:

  • Eine Website-Datenschutzerklaerung (Link im Footer jeder Seite)
  • Eine interne Datenschutzrichtlinie fuer Mitarbeiter

Kopieren Sie niemals eine Datenschutzerklaerung aus dem Internet.

Schritt 3: Auftragsverarbeitungsvertraege

Was: ein Vertrag mit jeder externen Partei, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

Warum: ohne Auftragsverarbeitungsvertrag duerfen Sie personenbezogene Daten nicht von einem Dritten verarbeiten lassen.

Mit wem brauchen Sie einen?

  • Ihrem Steuerberater
  • Ihrem E-Mail-Tool (Mailchimp, ActiveCampaign)
  • Ihrem Cloud-Speicher (Google Workspace, Microsoft 365)
  • Ihrem Webhoster
  • Ihrem Lohnabrechnungsdienstleister
  • Ihrem CRM-System
description

Vorlage: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein sofort einsetzbarer Auftragsverarbeitungsvertrag, den Sie direkt an Ihre Auftragsverarbeiter senden koennen.

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Schritt 4: Verfahren bei Datenschutzverletzungen

Was: ein dokumentiertes Verfahren fuer den Fall einer Datenschutzverletzung.

Warum: eine Datenschutzverletzung muss innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehoerde gemeldet werden. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch herausfinden muessen, was zu tun ist, schaffen Sie die Frist nicht.

Was Sie benoetigen:

  • Ein Verfahren, das beschreibt, wer was bei einer Verletzung tut
  • Ein Verletzungsregister zur Dokumentation von Vorfaellen
  • Vorlagen fuer die Meldung an die Aufsichtsbehoerde und an betroffene Personen

Lesen Sie unseren Artikel ueber Datenschutzverletzungen.

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Vorlage: Meldung einer Datenschutzverletzung

Meldeformular fuer die Aufsichtsbehoerde und Vorlage fuer die Benachrichtigung betroffener Personen.

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Schritt 5: Betroffenenrechte

Was: ein Verfahren fuer die Bearbeitung von Anfragen der Personen, deren Daten Sie verarbeiten.

Warum: betroffene Personen koennen Auskunft, Berichtigung oder Loeschung ihrer Daten verlangen. Sie muessen innerhalb eines Monats antworten.

Was Sie benoetigen:

  • Ein Verfahren: Wer nimmt Anfragen entgegen, wer bearbeitet sie, wie wird dokumentiert
  • Vorlagen fuer Standardantworten
  • Ein Anfragenregister

Lesen Sie unseren Artikel ueber Betroffenenrechte.

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Vorlage: Antwort auf Auskunftsanfrage

Standardantworten fuer Auskunftsanfragen, Berichtigungsanfragen und Loeschungsanfragen.

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Erweiterte Checkliste

Dokumentation

  • Verarbeitungsverzeichnis erstellt
  • Website-Datenschutzerklaerung veroeffentlicht
  • Interne Datenschutzrichtlinie fuer Mitarbeiter erstellt
  • Auftragsverarbeitungsvertraege mit allen Verarbeitern abgeschlossen
  • Cookie-Richtlinie erstellt (wenn Ihre Website Cookies verwendet)

Verfahren

  • Verfahren bei Datenschutzverletzungen dokumentiert
  • Verletzungsregister eingerichtet
  • Verfahren fuer Betroffenenanfragen dokumentiert
  • Anfragenregister eingerichtet
  • Aufbewahrungsfristen pro Verarbeitungstaetigkeit festgelegt

Website

  • Datenschutzerklaerung ueber Footer-Link erreichbar
  • Cookie-Banner mit echten Wahlmoeglichkeiten (akzeptieren UND ablehnen)
  • Cookie-Audit durchgefuehrt
  • Kontaktformulare verweisen auf die Datenschutzerklaerung
  • Analytics DSGVO-konform konfiguriert

Sicherheit

  • Passwort-Richtlinie eingefuehrt (starke Passwoerter, 2FA)
  • Laptops und mobile Geraete verschluesselt
  • Zugang zu personenbezogenen Daten auf Bedarfsbasis eingeschraenkt
  • Konten ausscheidender Mitarbeiter sofort deaktiviert
  • Backup-Verfahren eingerichtet

Organisation

  • Verantwortliche Person fuer DSGVO innerhalb der Organisation benannt
  • Mitarbeiter in den Grundlagen geschult (was ist eine Verletzung, was ist eine Anfrage)
  • Jaehrliche Ueberpruefung von Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzerklaerung geplant

Was Sie NICHT brauchen (als KMU)

Viele Unternehmen denken, die DSGVO sei komplizierter als sie tatsaechlich ist. Als KMU brauchen Sie wahrscheinlich nicht:

  • Einen DSB (Datenschutzbeauftragten), es sei denn, Sie verarbeiten besondere Datenkategorien in grossem Umfang
  • Eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschaetzung), es sei denn, Sie starten neue risikoreiche Verarbeitungen
  • Einen teuren Berater - die Grundlagen koennen Sie mit den richtigen Tools und Informationen selbst regeln
  • Einen Datenschutzbeauftragten - benennen Sie einfach intern eine Person als Ansprechpartner
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GW
GDPRWise Redaktion

Dieser Artikel wurde vom GDPRWise-Team verfasst und von unseren Datenschutzexperten geprüft.