Das Recht auf Loschung
Das Recht auf Loschung, auch bekannt als “Recht auf Vergessenwerden”, gibt betroffenen Personen das Recht, Sie um die Loschung ihrer personenbezogenen Daten zu bitten. Das klingt einfach, aber in der Praxis ist es eines der schwierigsten Rechte, die korrekt zu handhaben sind.
Denn das Recht ist nicht absolut. Es gibt Situationen, in denen Sie loschen mussen, Situationen, in denen Sie ablehnen durfen, und Situationen, in denen Sie sogar verpflichtet sind abzulehnen.
Wann Sie loschen mussen
Sie sind verpflichtet, Daten zu loschen, wenn:
- Die Daten nicht mehr benotigt werden fur den Zweck, fur den Sie sie erhoben haben. Die Kundenbeziehung ist beendet und Sie haben keinen anderen Zweck mehr.
- Die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt. Wenn Sie Daten auf Basis einer Einwilligung verarbeiten und diese widerrufen wird, mussen Sie loschen.
- Die betroffene Person Widerspruch einlegt gegen die Verarbeitung auf Basis eines berechtigten Interesses, und Ihr Interesse nicht uberwiegt.
- Die Daten unrechtmassig verarbeitet wurden. Wenn Sie keine gultige Rechtsgrundlage fur die Erhebung der Daten hatten.
- Eine gesetzliche Verpflichtung Sie zur Loschung verpflichtet.
Wann Sie ablehnen durfen
Sie durfen eine Loschungsanfrage ablehnen, wenn die Daten benotigt werden fur:
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht
Buchhaltungsunterlagen mussen 7-10 Jahre aufbewahrt werden. Personalakten haben ihre eigenen Aufbewahrungsfristen. Solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt, durfen Sie nicht loschen.
Geltendmachung von Rechtsanspruchen
Wenn Sie die Daten benotigen, um einen Rechtsstreit zu fuhren oder sich gegen eine Forderung zu verteidigen, durfen Sie sie aufbewahren.
Offentliche Gesundheit
Daten, die aus Grunden des offentlichen Interesses im Bereich der offentlichen Gesundheit benotigt werden.
Archivierung im offentlichen Interesse
Daten, die zu Archivzwecken, fur wissenschaftliche oder historische Forschung oder fur statistische Zwecke aufbewahrt werden.
Meinungsfreiheit
Wenn die Loschung die Ausubung des Rechts auf freie Meinungsausserung und Information behindern wurde.
So bearbeiten Sie eine Loschungsanfrage
1. Registrieren und verifizieren
Wie bei einer Auskunftsanfrage: registrieren Sie die Anfrage, uberprufen Sie die Identitat und notieren Sie das Datum.
2. Bewerten Sie pro Datenkategorie
Prufen Sie pro Kategorie von Daten, ob Sie einen Grund fur die Aufbewahrung haben:
| Daten | Aufbewahrungspflicht? | Massnahme |
|---|---|---|
| Rechnungen mit Name/Adresse | Ja (7-10 Jahre steuerlich) | Ablehnen, begrunden |
| CRM-Notizen | Nein | Loschen |
| E-Mail-Korrespondenz | Moglicherweise (laufender Rechtsstreit) | Einzelfallprufung |
| Newsletter-Adresse | Nein (Einwilligung widerrufen) | Loschen |
| Personalakte | Teilweise (2-10 Jahre) | Pro Dokument bewerten |
3. Informieren Sie Dritte
Wenn Sie die Daten mit anderen Parteien geteilt haben (Auftragsverarbeiter, Empfanger), mussen Sie diese ebenfalls daruber informieren, dass die Daten geloscht werden mussen.
4. Antworten Sie innerhalb eines Monats
Informieren Sie die betroffene Person uber Ihre Entscheidung:
- Bei Loschung: bestatigen Sie, welche Daten Sie geloscht haben
- Bei (teilweiser) Ablehnung: erklaren Sie, welche Daten Sie aufbewahren und auf welcher Grundlage
Vorlage: Loschungsbestatigung
Bestatigen Sie der betroffenen Person, welche Daten Sie geloscht und welche Parteien Sie informiert haben.
Vorlage ansehen arrow_forwardVorlage: Ablehnung der Loschung
Begrunden Sie, warum Sie eine Loschungsanfrage (teilweise) ablehnen, mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage.
Vorlage ansehen arrow_forward5. Dokumentieren
Halten Sie fest, was Sie geloscht haben, was Sie aufbewahrt haben und warum. Dies ist Ihr Nachweis im Falle einer Beschwerde.
Die Tucke der teilweisen Loschung
In der Praxis ist die Antwort auf eine Loschungsanfrage selten “alles loschen” oder “nichts loschen”. Meistens lautet sie: einen Teil loschen und einen Teil mit einem gultigen Grund aufbewahren. Das ist vollig in Ordnung, aber kommunizieren Sie es klar gegenuber der betroffenen Person.
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