Warum eine separate Datenschutzrichtlinie fur Mitarbeiter?
Die meisten Unternehmen haben eine Datenschutzerklarung auf ihrer Website, die sich an Kunden und Besucher richtet. Aber als Arbeitgeber verarbeiten Sie auch eine grosse Menge personenbezogener Daten Ihrer eigenen Mitarbeiter, und die DSGVO verlangt, dass Sie diese ebenso grundlich informieren.
Es lohnt sich zu erkennen, dass die personenbezogenen Daten, die Sie uber Ihre Mitarbeiter erheben, oft weitaus detaillierter und sensibler sind als das, was Sie uber Kunden sammeln. Denken Sie an Gehaltsinformationen, Familienzusammensetzung, Rentendetails, Leistungsbeurteilungen, krankheitsbedingte Abwesenheiten, Disziplinarakten und biometrische Daten wie Fingerabdrucke fur die Zugangskontrolle. Das macht die Datenschutzrichtlinie fur Mitarbeiter nicht nur zu einer Compliance-Formalitat, sondern zu einem wirklich wichtigen Dokument fur Ihr Team.
Eine Datenschutzrichtlinie fur Mitarbeiter (auch interne Datenschutzrichtlinie genannt) ist das Dokument, das dies leistet. Es ist vollstandig getrennt von Ihrer Website-Datenschutzerklarung und konzentriert sich auf Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhaltnis.
Wann ubergeben?
Der richtige Zeitpunkt ist bei Arbeitsbeginn. Fugen Sie die Datenschutzrichtlinie als Anlage zum Arbeitsvertrag hinzu. So weiss der Mitarbeiter vom ersten Tag an, welche Daten Sie verarbeiten, warum und welche Rechte er oder sie hat.
Wenn Sie die Richtlinie spater andern, beispielsweise weil Sie Videoueberwachung einfuhren oder ein neues HR-System in Betrieb nehmen, mussen Sie alle Mitarbeiter uber die Anderung informieren.
Was muss enthalten sein?
Eine Datenschutzrichtlinie fur Mitarbeiter enthalt im Wesentlichen dieselben Abschnitte wie eine Website-Datenschutzerklarung, aber zugeschnitten auf das Arbeitsverhaltnis.
1. Wer ist der Verantwortliche?
Ihr Firmenname, Adresse und Kontaktdaten. Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) haben, geben Sie auch dessen Kontaktdaten an.
2. Welche Daten verarbeiten Sie?
Seien Sie konkret. Als Arbeitgeber verarbeiten Sie typischerweise:
- Identifikationsdaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer
- Gehaltsabrechnung: Bankdaten, Gehaltsabrechnungen, Steuerdaten
- Personalakten: Arbeitsvertrag, Beurteilungen, Schulungen, Abmahnungen
- Krankmeldungen: Abwesenheitsmeldungen, Dauer der Abwesenheit (Achtung: Sie durfen keine medizinischen Details erfassen)
- Zugangskontrolle und Ausweise: wer wann das Gebaude betritt oder verlasst
- Videoueberwachung: wenn Sie Kameras am Arbeitsplatz haben
- GPS-Ortung: wenn Sie den Standort von Firmenfahrzeugen erfassen
- IT-Nutzung: Protokolldaten, E-Mail-Nutzung, Internetnutzung (falls Sie dies ueberwachen)
3. Wofur verarbeiten Sie die Daten?
Geben Sie pro Datenkategorie den Zweck an. Beispiele:
- Gehaltsabrechnung: Erfullung des Arbeitsvertrags und gesetzliche Pflichten
- Videoueberwachung: Schutz von Eigentum und Sicherheit der Mitarbeiter
- GPS-Ortung: Routenplanung und Effizienzmanagement
- Ausweise: Zugangskontrolle und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
4. Was ist die Rechtsgrundlage?
Die haufigsten Rechtsgrundlagen fur Mitarbeiterdaten:
- Erfullung des Arbeitsvertrags (Gehalt, Vertragsverwaltung)
- Gesetzliche Verpflichtung (Steuererklarung, Sozialversicherung)
- Berechtigtes Interesse (Videoueberwachung, IT-Sicherheit)
Einwilligung ist im Arbeitskontext fast nie geeignet, da ein Mitarbeiter nicht wirklich “frei” ablehnen kann.
5. Mit wem teilen Sie die Daten?
Listen Sie alle Parteien mit Zugang auf:
- Lohnabrechnungsdienstleister
- Betriebsarzt / arbeitsmedizinischer Dienst
- Versicherer
- IT-Dienstleister mit Zugang zu HR-Systemen
- Behorden (Finanzamt, Sozialversicherungstrager)
6. Aufbewahrungsfristen
Beschreiben Sie pro Datentyp, wie lange Sie ihn aufbewahren:
- Gehaltsdaten: gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren
- Personalakte: bis zu 5 Jahre nach Ende des Arbeitsverhaltnisses
- Videoaufnahmen: maximal 1 Monat (es sei denn, es liegt ein Vorfall vor)
- GPS-Daten: einige Wochen, je nach Zweck
7. Rechte der Mitarbeiter
Mitarbeiter haben dieselben Rechte wie andere betroffene Personen: Auskunft, Berichtigung, Loschung, Einschrankung, Datenubertragbarkeit und Widerspruch. Geben Sie an, wie sie diese Rechte ausuben konnen und an wen sie sich wenden konnen.
Wie GDPRWise das fur Sie regelt
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