Eine Unternehmensseite ist eine Verarbeitung
Sie haben eine Seite auf Facebook, Instagram oder LinkedIn. Das ist verstaendlich - dort sind Ihre Kunden. Was viele Unternehmer aber nicht wissen: Durch das Erstellen und Verwalten dieser Unternehmensseite sind Sie mitverantwortlich fuer die personenbezogenen Daten, die die Plattform bei Ihren Besuchern erhebt.
Die DSGVO ist hier eindeutig, und der Europaeische Gerichtshof hat dies 2018 bestaetigt.
Das Wirtschaftsakademie-Urteil
Im Juni 2018 entschied der Europaeische Gerichtshof in der Rechtssache Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (C-210/16), dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite gemeinsam mit Facebook Verantwortlicher fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher ist.
Warum? Weil Sie als Seitenbetreiber:
- Bewusst eine Plattform waehlen, die personenbezogene Daten verarbeitet, um Statistiken zu erstellen
- Parameter festlegen, die bestimmen, welche Daten erhoben werden (Zielgruppe, demografische Filter)
- Von den Statistiken profitieren (Insights), die die Plattform ueber Ihre Besucher liefert
- Die Verarbeitung beeinflussen, indem Sie Ihre Seite erstellen und konfigurieren
Die Tatsache, dass Sie technisch keinen Zugriff auf die rohen personenbezogenen Daten haben, ist unerheblich. Sie profitieren davon und haben die Verarbeitung mitveranlasst.
Was bedeutet “gemeinsam Verantwortliche”?
Artikel 26 der DSGVO verlangt, dass gemeinsam Verantwortliche untereinander festlegen, wer welche DSGVO-Pflichten erfuellt. Die grossen Plattformen haben dafuer Dokumente erstellt:
- Facebook/Instagram (Meta): Page Insights Controller Addendum
- LinkedIn: Joint Controller Addendum fuer Page Insights
Diese Dokumente legen den Grossteil der operativen Verantwortung bei der Plattform. Sie befreien Sie aber nicht vollstaendig. Als Seitenbetreiber bleiben Sie verpflichtet:
- Besucher ueber die Datenverarbeitung zu informieren
- Die Verarbeitung in Ihr Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen
- Eine Rechtsgrundlage fuer Ihren Teil der Verarbeitung zu haben
Was muessen Sie praktisch tun?
1. Datenschutzinformationen auf Ihrer Seite
Fuegen Sie Ihrer Unternehmensseite Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten hinzu. Auf Facebook koennen Sie dies im “Info”-Bereich tun oder ueber einen Link zu Ihrer Datenschutzerklaerung. Auf LinkedIn koennen Sie einen Link zu Ihrer Datenschutzerklaerung im Unternehmensprofil aufnehmen.
Geben Sie mindestens an:
- Dass Sie gemeinsam mit der Plattform Verantwortlicher sind
- Wo Besucher Ihre Datenschutzerklaerung finden
- Wie Besucher Sie bei Datenschutzfragen kontaktieren koennen
2. Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren
Nehmen Sie Ihre Social-Media-Unternehmensseiten in Ihr Verarbeitungsverzeichnis auf. Pro Seite:
- Zweck: Unternehmenskommunikation, Marketing, Kundenservice
- Datenkategorien: Besucherstatistiken, Interaktionsdaten, Nachrichten
- Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse (Unternehmenskommunikation und Marketing)
- Gemeinsam Verantwortlicher: Meta / LinkedIn / Plattform
- Verweis auf das Controller Addendum der Plattform
3. Datenschutzerklaerung anpassen
Erwaehnen Sie in Ihrer allgemeinen Datenschutzerklaerung, dass Sie Unternehmensseiten in sozialen Medien betreiben und dafuer gemeinsam mit der Plattform verantwortlich sind. Verweisen Sie fuer Details der Verarbeitung auf die Datenschutzrichtlinie der Plattform.
4. Bewusster Umgang mit Insights
Die Insights-Daten, die Sie erhalten, sind anonymisiert oder aggregiert - Sie sehen keine individuellen Profile. Aber die Tatsache, dass die Plattform diese Statistiken auf Basis personenbezogener Daten erstellt, macht Sie mitverantwortlich. Seien Sie sich dessen bewusst und verwenden Sie Insights-Daten nicht fuer Zwecke, die nicht in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sind.
Haeufige Fehler
- Keine Datenschutzinformationen auf der Unternehmensseite
- Die Unternehmensseite nicht aufnehmen in das Verarbeitungsverzeichnis
- Denken, die Plattform regelt alles - die Plattform regelt ihre eigenen Pflichten, nicht Ihre
- Kundennachrichten ueber Social Media nicht behandeln als Verarbeitung personenbezogener Daten - wenn ein Kunde Ihnen eine Privatnachricht mit persoenlichen Informationen sendet, verarbeiten Sie personenbezogene Daten
Kein Grund zur Panik
Eine Unternehmensseite in sozialen Medien ist kein Problem, solange Sie Ihre Pflichten kennen. Sie muessen Ihre Seite nicht loeschen. Sie muessen keine komplizierten Vertraege aufsetzen, denn die Plattformen haben die Addenda bereits vorbereitet. Sie muessen vor allem transparent gegenueber Ihren Besuchern sein und sicherstellen, dass Ihr Verarbeitungsverzeichnis vollstaendig ist.
GDPRWise hilft Ihnen, alle Verarbeitungsaktivitaeten zu dokumentieren, einschliesslich Ihrer Social-Media-Seiten. Vollstaendiges Verarbeitungsverzeichnis, automatisch generiert.