Was ist eine DSFA?
Eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschaetzung), im Englischen “Data Protection Impact Assessment” (DPIA) genannt, ist eine Bewertung der Risiken, die eine bestimmte Verarbeitung personenbezogener Daten fuer die betroffenen Personen mit sich bringt. Die DSGVO schreibt dies in Artikel 35 fuer Verarbeitungen vor, die ein hohes Risiko fuer die Rechte und Freiheiten natuerlicher Personen darstellen.
Einfach gesagt: Sie pruefen vorab, ob eine Verarbeitung Probleme fuer die Personen verursachen kann, deren Daten Sie verarbeiten, und was Sie tun, um diese Risiken zu mindern.
Wann ist eine DSFA Pflicht?
Die DSGVO nennt drei Situationen, in denen eine DSFA immer erforderlich ist:
1. Systematisches und umfassendes Profiling mit erheblichen Auswirkungen Beispiele: Eine Bank, die automatisch ueber Kreditantraege auf Basis von Profildaten entscheidet, oder ein Versicherer, der Praemien auf Grundlage umfassender Verhaltensanalysen berechnet.
2. Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien Besondere Kategorien umfassen unter anderem Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten ueber Rasse oder Religion und strafrechtliche Daten. Ein Krankenhaus, das Patientenakten verwaltet, faellt darunter. Ein KMU, das zufaellig weiss, dass ein Mitarbeiter Diabetiker ist, nicht.
3. Grossflaechige, systematische Ueberwachung oeffentlich zugaenglicher Bereiche Das klassische Beispiel ist ein umfangreiches Videoueberwachungssystem in einem Einkaufszentrum oder Stadtzentrum.
Darueber hinaus veroeffentlichen die Aufsichtsbehoerden Listen mit Verarbeitungen, fuer die eine DSFA vorgeschrieben ist. Diese umfassen typischerweise:
- Einsatz biometrischer Daten zur Identifikation
- Zusammenfuehrung von Datenbanken aus verschiedenen Quellen
- Systematische Ueberwachung von Arbeitnehmern
- Grossangelegte Verarbeitung von Daten schutzbeduerftiger Personen (Kinder, Aeltere, Patienten)
Wann brauchen Sie KEINE DSFA?
Die meisten KMU fuehren Standardverarbeitungen durch, die kein hohes Risiko darstellen. Einige Beispiele:
- Kundenverwaltung in einem CRM - Sie speichern Kontaktdaten und Bestellhistorie. Keine besonderen Kategorien, kein Profiling. Keine DSFA noetig.
- Personalverwaltung - Name, Adresse, Gehaltsdaten, Vertraege. Standardverarbeitung. Keine DSFA noetig.
- Newsletter-Versand - E-Mail-Adressen mit Einwilligung. Keine DSFA noetig.
- Buchhaltung und Rechnungsstellung - Rechnungsdaten von Kunden und Lieferanten. Keine DSFA noetig.
- Einige Sicherheitskameras auf Ihrem Betriebsgelaende, solange es nicht grossflaechig und systematisch ist. Meist keine DSFA noetig (bei groesseren Installationen aber schon, siehe unseren Leitfaden zur Videoueberwachung).
Die Faustregel: Wenn Sie Daten auf eine Weise verarbeiten, die vergleichbar mit dem ist, was Tausende anderer KMU auch tun, ist eine DSFA wahrscheinlich nicht erforderlich.
Wie fuehren Sie eine DSFA durch?
Wenn Sie eine DSFA durchfuehren muessen, folgen Sie diesen Schritten:
Schritt 1: Verarbeitung beschreiben
Dokumentieren Sie:
- Welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten
- Den Zweck
- Die Rechtsgrundlage (z. B. berechtigtes Interesse, Einwilligung)
- Wer Zugang hat
- Wie lange Sie die Daten aufbewahren
- Welche Technologie Sie verwenden
Schritt 2: Notwendigkeit und Verhaeltnismaessigkeit beurteilen
Stellen Sie sich diese Fragen:
- Ist diese Verarbeitung wirklich fuer den Zweck erforderlich?
- Kann ich den Zweck mit weniger Daten oder einer weniger eingreifenden Methode erreichen?
- Ist die Aufbewahrungsfrist nicht laenger als noetig?
Schritt 3: Risiken identifizieren
Betrachten Sie die Risiken aus der Perspektive der betroffenen Person, nicht Ihrer Organisation. Bedenken Sie:
- Was passiert, wenn die Daten durchsickern? Wie schlimm ist das fuer die betroffene Person?
- Was passiert, wenn die Daten ungenau sind? Welche Folgen hat das?
- Haben Betroffene ausreichend Kontrolle ueber ihre Daten?
Schritt 4: Massnahmen festlegen
Fuer jedes Risiko legen Sie fest, welche Massnahmen Sie zu seiner Minderung ergreifen:
- Technische Massnahmen (Verschluesselung, Zugangskontrolle, Pseudonymisierung)
- Organisatorische Massnahmen (Schulungen, Verfahren, Vertraege)
- Einschraenkungen der Verarbeitung selbst (weniger Daten, kuerzere Aufbewahrungsfrist)
Schritt 5: Dokumentieren und pflegen
Halten Sie alles in einem Dokument fest. Eine DSFA ist keine einmalige Uebung; Sie muessen sie aktualisieren, wenn sich die Verarbeitung aendert, neue Risiken entstehen oder sich die Technologie aendert.
Praktische Tipps fuer KMU
- Pruefen Sie die Liste der Aufsichtsbehoerde - schauen Sie, ob Ihre Verarbeitungen auf der DSFA-Pflichtliste stehen
- Beginnen Sie mit Ihrem Verarbeitungsverzeichnis - wenn das in Ordnung ist, koennen Sie schnell erkennen, welche Verarbeitungen moeglicherweise eine DSFA erfordern
- Verwenden Sie eine Vorlage - Sie muessen das Rad nicht neu erfinden. Die Aufsichtsbehoerden stellen Vorlagen bereit
- Holen Sie im Zweifelsfall Rat ein - wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine DSFA brauchen, ist es klueger, eine durchzufuehren, als es zu ignorieren
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