Nicht jedes Land bietet denselben Schutz
Die DSGVO verbietet grundsatzlich die Ubermittlung personenbezogener Daten in Lander ausserhalb des Europaischen Wirtschaftsraums (EWR), es sei denn, das Land bietet ein vergleichbares Datenschutzniveau.
Lander mit vollstandigem Angemessenheitsbeschluss
Folgende Lander und Gebiete wurden als angemessen bewertet (Stand April 2026):
- Andorra, Argentinien, Kanada (PIPEDA), Faroer Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, Republik Korea, Schweiz, Uruguay, Vereinigtes Konigreich, Vereinigte Staaten (EU-US Data Privacy Framework, nur fur zertifizierte Organisationen)
Das EU-US Data Privacy Framework
Es gilt nur fur aktiv zertifizierte US-Organisationen. Prufen Sie auf dataprivacyframework.gov.
Fruhere Angemessenheitsbeschlusse fur die USA (Safe Harbor und Privacy Shield) wurden vom Europaischen Gerichtshof fur ungultig erklart. Das aktuelle Framework konnte dasselbe Schicksal erleiden.
Lander ohne Angemessenheitsbeschluss
Standardvertragsklauseln (SCC)
Die am haufigsten genutzte Option. Die meisten grossen Anbieter haben diese bereits in ihre Bedingungen aufgenommen.
Verbindliche Unternehmensregeln (BCR)
Fur Konzerne mit internem Datentransfer. Weniger relevant fur KMU.
Ausdruckliche Einwilligung
In Ausnahmefallen. Keine strukturelle Losung.
Was dokumentieren?
Pro Lieferant: Verarbeitungsland, geltender Angemessenheitsbeschluss, getroffene Garantien.
GDPRWise hilft Ihnen, pro Drittpartei zu dokumentieren, wo Daten verarbeitet werden und welche Garantien gelten.